Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt sehe ich zu einem großen Teil als “Problemlöser”.

Menschen, die den Rat und den Beistand eines Rechtsanwalts suchen, haben in diesem Moment ein Problem, von dem sie glauben, dass es nur noch mit anwaltlicher - oder anders: mit Hilfe des Rechtsstaates - gelöst werden kann. Und in der Tat: Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass ein Anwalt viel dazu beitragen kann, dieses Problem aus der Welt zu schaffen.

Dabei muss es gar nicht immer auf einen Rechtsstreit vor Gericht hinauslaufen; oft genügt schon das Hinzutreten des bislang nicht beteiligten Anwalts. Dieser ist zunächst einmal emotional noch nicht involviert. Zudem verfügt er über den Background der Rechtslage und kann die Chancen, sein Recht auch zu bekommen, oft besser einschätzen. Dadurch kann die Angelegenheit oft schnell und außergerichtlich zu einem befriedigenden und wirtschaftlich sinnvollen Ende gebracht werden.

Natürlich gibt es Fälle, in denen nur noch die gerichtliche Auseinandersetzung hilft. Ich sehe aber fast den wichtigsten und schwersten Teil der anwaltlichen Arbeit darin, die Mandanten vor einer Klage bei Gericht so gut wie möglich über die Chancen des Gewinnens und die evtl. entstehenden Kosten aufzuklären.

Übrigens: Häufig muss der Gegner auch die Kosten des eigenen Anwalts übernehmen, etwa bei berechtigten Schadenersatzansprüchen oder wenn der Gegner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt wurde.

Selbstverständlich wird von mir auch die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Beratungs - oder Prozesskostenhilfe geprüft.

Abgesehen davon ist es häufig der beste Fall, wenn der Mandant frühzeitig den Rat seines Anwalts einholt, um durch geschickte Regelungen zukünftigen Streit von vornherein auszuschließen. Auch erfordern viele Situationen, die auf Streit hinauslaufen, schon frühzeitig richtiges Verhalten, um die Position im späteren Streit möglichst gut vorzubereiten. Auch dabei kann der Anwalt entscheidend helfen.

Auch für diese außergerichtlichen Tätigkeiten gilt natürlich, dass Sie vorab über die eventuell entstehenden Kosten aufgeklärt werden.

Hinweisen möchte ich vielleicht noch darauf, dass der Rechtsanwalt nicht nur das Recht, sondern vor allem auch die Pflicht zur Verschwiegenheit hat. Damit hat der Mandant die Sicherheit, dass alles, was er seinem Anwalt sagt, niemals gegen seinen Willen nach außen dringt.

In diesem Sinne freue ich mich darauf, Ihnen bei Ihrem nächsten Rechtsproblem helfen zu können.

Ihr Thorsten R. Weber

 

website design software

Philosophie